RS OGH 1988/4/20 3Ob552/87

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Veröffentlicht am 20.04.1988
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Norm

ABGB §195
ABGB §282
AußStrG §16 BIII2b

Rechtssatz

Die Rechtsansicht, daß Personen, die nur auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit als Obmann eines Sachwaltervereines schon mehrere Sachwalterschaften zu besorgen haben, der Entschuldigungsgrund des § 195 ABGB nicht zur Verfügung stehen soll, ist nicht offenbar gesetzwidrig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0086340

Dokumentnummer

JJR_19880420_OGH0002_0030OB00552_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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