Norm
JN §28Rechtssatz
Für die beabsichtigte negative Feststellungsklage über das Nichtbestehen eines behaupteten wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches mangelt es an der örtlichen Zuständigkeit eines inländischen Gerichtes im Sinne des § 28 Abs 1 JN, weil der Gerichtsstand des § 83 c JN für derartige Klagen nicht in Betracht kommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0046355Dokumentnummer
JJR_19880511_OGH0002_0040ND00001_8800000_002