Norm
DSt 1872 §14Rechtssatz
Bei der Frist des § 14 DSt 1872 handelte es sich um eine materiell - rechtliche Frist, weshalb ein vor Ablauf dieser Frist gestelltes Ansuchen um Wiedereintragung in die Liste nicht zurückweisen, sondern abzuweisen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0055791Dokumentnummer
JJR_19881219_OGH0002_000BKV00007_8800000_001