RS OGH 1989/1/10 10ObS330/88, 10ObS188/89, 10ObS193/89, 10ObS329/89, 10ObS46/90, 10ObS92/90, 10ObS32

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Veröffentlicht am 10.01.1989
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Norm

ASVG §14
ASVG §255 Abs3 E
ASVG §273

Rechtssatz

Nach § 14 Abs 1 Z 1 erster Halbsatz und Z 2 ASVG ist der Inhalt der Tätigkeit und nicht die Vereinbarung der Parteien über das Beschäftigungsverhältnis entscheidend. Dies gilt insbesondere auch für die Lösung der Frage, ob das Beschäftigungsverhältnis des Versicherten durch eines der im § 14 Abs 1 Z 1 und 2 ASVG angeführten Berufsgesetze geregelt ist (unter Ablehnung von VwGHSlg 5966/A).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0083738

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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