RS OGH 1989/1/31 15Os143/88

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Veröffentlicht am 31.01.1989
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Norm

StGB §133 B

Rechtssatz

Bei der schenkungsweisen Übergabe eines Sparbuchs, also der Übertragung der Spareinlage (als "Giralgeld") ins wirtschaftliche Eigentum des Übernehmers kann von einem "Anvertrauen" im Sinn des § 133 StGB keine Rede sein; die spätere Entstehung einer Rückstellungspflicht als Folge eines Widerrufs der Schenkung ändert daran nichts.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0094031

Dokumentnummer

JJR_19890131_OGH0002_0150OS00143_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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