RS OGH 1989/3/13 7Nd502/89

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Veröffentlicht am 13.03.1989
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Norm

KSchG §1

Rechtssatz

Ein dem KSchG unterliegendes Rechtsgeschäft liegt schon nach dessen § 1 nicht vor, wenn die erstbeklagte Partei, mit der der Vertrag abgeschlossen wurde, kein Verbraucher, sondern als juristische Person, deren Zwecksetzung in einer wirtschaftlichen Tätigkeit liegt, Unternehmer ist (Krejci in Rummel, ABGB, RdZ 7 zu § 1 KSchG). Da das Grundgeschäft kein Verbrauchergeschäft im Sinne des § 1 KSchG ist, kann auch der Zweitbeklagte, der die Haftung als Bürge und Zahler übernommen hat, nicht als Verbraucher angesehen werden (vgl Schilcher in Krejci, Handbuch zum KSchG 445).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0065301

Dokumentnummer

JJR_19890313_OGH0002_0070ND00502_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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