RS OGH 1989/11/7 4Ob134/89 (4Ob1012/89)

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Veröffentlicht am 07.11.1989
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Norm

IPRG §48 Abs2

Rechtssatz

Werden Waren unter Verstoß gegen § 9 Abs 3 UWG im Ausland an ein Unternehmen verkauft, von dem der Verkäufer weiß, daß es diese Waren nach Österreich bringen und hier verkaufen wird, ist österreichisches Recht anzuwenden; der Verkäufer kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 134/89
    Entscheidungstext OGH 07.11.1989 4 Ob 134/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0077550

Dokumentnummer

JJR_19891107_OGH0002_0040OB00134_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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