RS OGH 1989/11/21 15Os114/89

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Veröffentlicht am 21.11.1989
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Norm

StGB §159 Abs1 Z1

Rechtssatz

Zur Verwirklichung des Tatbestands nach § 159 Abs 1 Z 1 StGB muß sich die Vorhersehbarkeit der Zahlungsunfähigkeit als Deliktserfolg durchaus nicht über ihren Eintritt als Folge der fahrlässigen Fehldispositionen hinaus auf den gesamten Kausalverlauf einschließlich der sie im konkreten Fall letztlich auslösenden Faktoren erstrecken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0095699

Dokumentnummer

JJR_19891121_OGH0002_0150OS00114_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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