Norm
StGB §159 Abs1 Z1Rechtssatz
Zur Verwirklichung des Tatbestands nach § 159 Abs 1 Z 1 StGB muß sich die Vorhersehbarkeit der Zahlungsunfähigkeit als Deliktserfolg durchaus nicht über ihren Eintritt als Folge der fahrlässigen Fehldispositionen hinaus auf den gesamten Kausalverlauf einschließlich der sie im konkreten Fall letztlich auslösenden Faktoren erstrecken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0095699Dokumentnummer
JJR_19891121_OGH0002_0150OS00114_8900000_001