Norm
ABGB §1014Rechtssatz
Für die Zuordnung der Fahrt zum Tätigkeitsbereich des Arbeitgebers ist wesentlich, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Fahrt aufgetragen hat oder ob diese Fahrt in die arbeitsvertraglich geschuldete Leistungspflicht fiel und ob die Tätigkeit des Arbeitnehmers ohne Einsatz des eigenen Fahrzeuges nicht (ausreichend) zu bewältigen gewesen wäre, so daß dessen Einsatz im Interesse des Arbeitgebers lag (die andernfalls genötigt gewesen wäre, dem Arbeitnehmer ein anderes Fahrzeug zur Verfügung zu stellen).
Entscheidungstexte
Schlagworte
AN AGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0019583Dokumentnummer
JJR_19910424_OGH0002_009OBA00049_9100000_001