Norm
ABGB §1336 Abs1 ERechtssatz
Da die nicht gehörige Erfüllung und beim Fixgeschäft auch die nicht zeitgerechte Erfüllung der Nichterfüllung gleichstehen, liegen in Wahrheit nur zwei verschiedene Fälle vor, nämlich jener der Nichterfüllung und der verspäteten Erfüllung beim Nichtfixgeschäft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0032114Dokumentnummer
JJR_19910522_OGH0002_0030OB00550_9100000_001