RS OGH 1991/5/29 2Ob19/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1991
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Norm

ABGB §1311 IIb
StVO §23 Abs6

Rechtssatz

Zwischen einem Verstoß gegen § 23 Abs 6 StVO und dem Schaden, der dadurch entsteht, daß ein Fahrzeug an die Rückseite des abgestellten Anhängers stößt, besteht kein Rechtswidrigkeitszusammenhang.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0027443

Dokumentnummer

JJR_19910529_OGH0002_0020OB00019_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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