RS OGH 1991/8/28 9ObA107/91

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Veröffentlicht am 28.08.1991
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Norm

AngG §5
ArbVG §33 Abs2 Z3

Rechtssatz

Das Dienstrecht der Bediensteten (Beamten) der ÖBB kann schon wegen des in verschiedenen Punkten (wie etwa Ernennung, Beförderung, Besoldung und Pensionierung) deutlich hervortretenden öffentlich - rechtlichen Einschlags, nicht schlechthin als Angestelltenrecht (auch mit den sich daraus ergebenden Nachteilen) gesehen werden; die betriebsverfassungsrechtlichen Normen des zweiten Teils des ArbVG könnten es derzeit nicht ohne weiteres ersetzen. (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Österreichische Bundesbahnen, Bahn, Eisenbahn

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0027883

Dokumentnummer

JJR_19910828_OGH0002_009OBA00107_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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