Norm
ABGB §920Rechtssatz
Die Lieferfähigkeit des Verkäufers ist auch dann gegeben, wenn er zwar nicht mehr einen Personenkraftwagen aber von der Gattung des gekauften liefern kann, der ihm für die Lieferung zur Verfügung stehende Personenkraftwagen aber von der Gattung des gekauften nicht wesentlich und vor allem nicht zum Nachteil des Käufers abweicht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0018419Dokumentnummer
JJR_19920122_OGH0002_0030OB00124_9100000_001