RS OGH 1992/8/25 1Ob584/92

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Veröffentlicht am 25.08.1992
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Norm

ABGB §1091 A2

Rechtssatz

Bei der Beurteilung von Bestandverträgen über Tankstellen ist auch auf deren organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Eigenheiten Bedacht zu nehmen; diese Besonderheiten müssen daher auch bei der Abwägung der Abgrenzungskriterien in flexibler Weise berücksichtigt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0020302

Dokumentnummer

JJR_19920825_OGH0002_0010OB00584_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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