Norm
StGB §147 Abs1 Z1 Fall3Rechtssatz
Ein Meßgerät ist unrichtig, wenn es wegen einer Manipulation am Gerät selbst falsche Meßergebnisse erbringt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Manipulation das Meßverhalten des Gerätes auf Dauer verändert oder nur bei einem einzigen Meßvorgang wirksam wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0094558Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.01.2011