RS OGH 1993/6/8 4Ob506/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.06.1993
beobachten
merken

Norm

ABGB §1063 B
ABGB §1422

Rechtssatz

Gegen den Aufwandersatzanspruch des Finanzierers stehen Einwendungen des Käufers aus seinem Rechtsverhältnis zum Unternehmer (Verkäufer) gemäß § 18 KSchG dann zu, "wenn die Verträge mit dem Unternehmer und dem Geldgeber für diese eine wirtschaftliche Einheit bilden". Es ist allgemein anerkannt, daß der Käufer dem Geldgeber daher aus dem Kaufvertrag Ansprüche wegen Nichterfüllung, Schlechterfüllung, laesio enormis, Nichteintritt einer Bedingung, Irrtum und Irreführung und dergleichen entgegenhalten kann.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 506/93
    Entscheidungstext OGH 08.06.1993 4 Ob 506/93
    Veröff: SZ 66/70 = ÖBA 1993,916 = EvBl 1993/176 S 738

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0020572

Dokumentnummer

JJR_19930608_OGH0002_0040OB00506_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten