Norm
ABGB §1063 BRechtssatz
Gegen den Aufwandersatzanspruch des Finanzierers stehen Einwendungen des Käufers aus seinem Rechtsverhältnis zum Unternehmer (Verkäufer) gemäß § 18 KSchG dann zu, "wenn die Verträge mit dem Unternehmer und dem Geldgeber für diese eine wirtschaftliche Einheit bilden". Es ist allgemein anerkannt, daß der Käufer dem Geldgeber daher aus dem Kaufvertrag Ansprüche wegen Nichterfüllung, Schlechterfüllung, laesio enormis, Nichteintritt einer Bedingung, Irrtum und Irreführung und dergleichen entgegenhalten kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0020572Dokumentnummer
JJR_19930608_OGH0002_0040OB00506_9300000_001