RS OGH 1993/12/21 1Ob34/93, 1Ob200/19x

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Veröffentlicht am 21.12.1993
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Norm

WRG §87 Abs1
WRG §139 Abs2

Rechtssatz

Die Donauhochwasserschutz-Konkurrenz (BGBl 1927/372) ist als Wasserverband eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Ihr sind die Grundstücke zur Nutznießung überlassen, sodaß sie diese im eigenen Namen und für eigene Rechnung in Bestand geben kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0082204

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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