RS OGH 1994/9/6 5Ob73/94, 5Ob114/07m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.09.1994
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Norm

ABGB §353
ABGB §357
ABGB §358
ABGB §897
GBG §5
GBG §9
GUG §12
GUG §12 Abs3

Rechtssatz

Eigentum an einer Liegenschaft kann auch unter einer auflösenden Bedingung zugunsten des Voreigentümers (hier: der Erstantragstellerin als Geschenkgeberin), also im Falle des Bedingungseintrittes zeitlich beschränkt durch ein sogenanntes Heimfallsrecht, übertragen und mit dieser zeitlichen Beschränkung durch einen Hinweis gemäß § 5 Satz 2 GBG in Verbindung mit § 12 Abs 3 GUG bei der Eigentumseinverleibung zum Ausdruck gebracht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0038444

Dokumentnummer

JJR_19940906_OGH0002_0050OB00073_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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