RS OGH 1995/1/26 8Ob7/93, 6Ob304/99w, 9ObA171/05w

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Veröffentlicht am 26.01.1995
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Norm

ABGB §1002
ABGB §1151 IV
ABGB §1165 A

Rechtssatz

Wird ein Steuerberater im Einzelfall um die Erstattung eines steuerlichen Gutachtens oder die Erteilung einer Rechtsauskunft ersucht oder mit der Erstellung einer Bilanz oder einer Steuererklärung betraut, liegt ein Werkvertrag vor. Übernimmt der Steuerberater jedoch die laufende Betreuung und Beratung des Klienten in Steuerangelegenheiten, liegt ein Dauerschuldverhältnis mit Elementen eines Dienstvertrages und einer Geschäftsbesorgung vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0029477

Dokumentnummer

JJR_19950126_OGH0002_0080OB00007_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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