RS OGH 1995/2/28 5Ob11/95, 5Ob79/95

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Veröffentlicht am 28.02.1995
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Norm

WEG 1975 §25 Abs2

Rechtssatz

Faßt das Berufungsgericht aus Anlaß der Bekämpfung eines das gesamte Begehren einer Klage im Sinne des § 25 Abs 2 WEG abweisenden Urteils einen Beschluß auf Einleitung des Nutzwertfestsetzungsverfahrens, so ist dieser Beschluß nach Maßgabe der für Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz als Rekursgericht geltenden Rechtsmittelbeschränkungen (§ 528 ZPO) anfechtbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0083051

Dokumentnummer

JJR_19950228_OGH0002_0050OB00011_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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