RS OGH 1995/2/28 14Os19/95, 11Os99/95 (11Os100/95), 11Os146/96

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Veröffentlicht am 28.02.1995
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Norm

FinStrG §11
StPO §281 Abs1 Z10 A
StPO §282 Abs1
StPO §285d Abs1

Rechtssatz

Die einheitstäterschaftliche Regelung des § 11 FinStrG schließt eine Benachteiligung des Angeklagten durch eine rechtsirrtümliche Beurteilung der von ihm beim Schmuggel aktualisierten, in tatsächlicher Hinsicht mängelfrei festgestellten Täterschaftsform aus. Die einen solchen Rechtsirrtum geltend machende Subsumtionsrüge ist nicht zum Vorteil des Angeklagten ausgeführt und daher zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0086851

Dokumentnummer

JJR_19950228_OGH0002_0140OS00019_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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