RS OGH 1995/4/25 11Os4/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.1995
beobachten
merken

Norm

StGB §83
StGB §105 E
StGB §201 Abs2
StGB §202
StGB §203

Rechtssatz

Aus Sexualakte gerichtete Nötigungen sind in den §§ 201 ff StGB abschließend und unter Ausschluß des allgemeinen Tatbestandes der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB geregelt. Auch der von §§ 201, 202 StGB verdrängte Tatbestand der (leichten) Körperverletzung nach § 83 StGB lebt durch den Wegfall des Antrages der Verletzten nicht wieder auf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0092595

Dokumentnummer

JJR_19950425_OGH0002_0110OS00004_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten