RS OGH 1996/1/12 7Bs15/96

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Veröffentlicht am 12.01.1996
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Norm

StPO §194 Abs3

Rechtssatz

Über die Zulässigkeit der Fortsetzung der Untersuchungshaft über die Dauer von sechs Monaten hinaus ist noch vor Erreichen der Haftgrenze des § 194 Abs 3 StPO zu entscheiden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0459:1996:RL0000007

Dokumentnummer

JJR_19960112_OLG0459_0070BS00015_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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