Norm
ASVG idF vor der 51.ASVGNov (BGBl 1993/335) §255 Abs4 ARechtssatz
Mit der durch die 51. ASVG-Nov ab. 1.7.1993 eingeführten vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (§ 253 d ASVG) wurde eine neue Leistung der Pensionsversicherung geschaffen, die jedoch weitgehend die besonderen Anspruchsvoraussetzungen der Invaliditätspension gemäß § 255 Abs 4 ASVG (aF) und Berufsunfähigkeitspension gemäß § 273 Abs 3 ASVG (aF) zu einer vorzeitigen Alterspension zusammenfaßt, wobei jedoch sowohl hinsichtlich Wartezeit und Anfallsalter bedeutsame Unterschiede zu den übrigen vorzeitigen Alterspensionen bestehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Ergangen zu §§ 255 Abs 4 und 273 Abs 3 ASVG idF vor der 51.ASVG-Nov.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102464Dokumentnummer
JJR_19960423_OGH0002_010OBS02061_96B0000_001