Norm
EO idF EONov 1995 §54 Abs3Rechtssatz
Im Exekutionsverfahren darf auch nach der EO-Novelle 1995 ein Verbesserungsauftrag dann nicht erteilt werden, wenn sich der Rang des Befriedigungsrechtes nach dem Zeitpunkt des Einlangens des Exekutionsantrages bei Gericht richtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105081Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013