RS OGH 1996/7/10 3Ob2267/96w, 1Ob2088/96h, 1Ob30/04z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.07.1996
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Norm

IPRG §41

Rechtssatz

Diese Vorschrift ist anzuwenden, wenn nach dem konkreten Vertrag das Recht des Aufenthaltsstaates des Verbrauchers ihm einen im Vergleich zum allgemeinen Vertragsschutz erhöhten Verbraucherschutz gewährt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 2267/96w
    Entscheidungstext OGH 10.07.1996 3 Ob 2267/96w
  • 1 Ob 2088/96h
    Entscheidungstext OGH 18.03.1997 1 Ob 2088/96h
    Auch; Veröff: SZ 70/45
  • 1 Ob 30/04z
    Entscheidungstext OGH 16.04.2004 1 Ob 30/04z
    Beisatz: Die Anwendung des §41 1 PRG hängt davon ab, ob das Recht des Staats, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem Verbraucher für den von ihm abgeschlossenen Vertrag einen besonderen privatrechtlichen Schutz angedeihen lässt, somit ob dem jeweils zu beurteilenden Vertrag nach dem Recht des Aufenthaltstaats des Verbrauchers ein im Vergleich zum allgemeinen Vertragsschutz erhöhter Verbraucherschutz zukommt. (T1); Veröff: SZ 2004/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105492

Dokumentnummer

JJR_19960710_OGH0002_0030OB02267_96W0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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