RS OGH 1996/11/28 4R256/96w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.1996
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Norm

ZPO §41
UStG §3a Abs10 Z3

Rechtssatz

Leistungen eines österreichischen Rechtsanwalts für einen ausländischen Klienten unterliegen nach dem UStG 1994 der Umsatzsteuerregelung am Sitz des Klienten. Einem Schweizer Klienten stehen daher 6,5 % USt zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:1996:RI0000037

Im RIS seit

11.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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