RS OGH 1997/4/29 1Ob33/97b

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Veröffentlicht am 29.04.1997
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Norm

UStG 1972 §19

Rechtssatz

Der Leistungsempfänger ist unbeschadet der Tatsache, daß bei Ist-Versteuerung Anzahlungen beim Zahlungsempfänger der USt unterliegen, erst im Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistung nach erfolgter Abrechnung (Rechnungslegung nach § 11 UStG 1972) zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Umsatzsteuer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107871

Dokumentnummer

JJR_19970429_OGH0002_0010OB00033_97B0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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