RS OGH 1997/5/7 13Os60/97

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Veröffentlicht am 07.05.1997
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Norm

StPO §180 Abs3

Rechtssatz

Bei Beurteilung des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr fällt ins Gewicht, daß vom Beschuldigten, einem Suchtgiftverkäufer, eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen ausgeht (§ 180 Abs 3 StPO).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107315

Dokumentnummer

JJR_19970507_OGH0002_0130OS00060_9700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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