Norm
WEG idF 3.WÄG §16 Abs1Rechtssatz
Wenn § 16 Abs 1 WEG die Verwendung der Rücklage zur Zwischenfinanzierung laufender Liegenschaftsaufwendungen erlaubt, die wegen großer Beitragsausfälle momentan gar nicht anders abzudecken sind, dann kann aus diesem Anlaß auch die Rücklage erhöht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108665Dokumentnummer
JJR_19970930_OGH0002_0050OB00367_97Z0000_002