Norm
MRG §16 Abs1Rechtssatz
Die im § 16 Abs 1 MRG aufgezählten Kriterien stehen ohne unterschiedliche Wertung nebeneinander. Im konkreten Einzelfall kann jedoch den einzelnen Kriterien unterschiedliches Gewicht auf Grund des jeweils besonders ausgeformten Sachverhaltes zukommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110523Dokumentnummer
JJR_19980707_OGH0002_0050OB00010_98A0000_003