RS OGH 1998/9/15 5Ob201/98i

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Veröffentlicht am 15.09.1998
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Norm

ABGB §1043

Rechtssatz

Im Fall des § 1043 ABGB liegt eine gemeinsame Gefahr vor. Der Verwender will die Gefahr daher nicht nur von einem anderen, sondern von sich und anderen abwenden. Er besorgt das Geschäft auch, weil er durch die Beseitigung der gemeinsamen Gefahr von sich selbst einen Schaden abzuwenden versucht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110767

Dokumentnummer

JJR_19980915_OGH0002_0050OB00201_98I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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