RS OGH 2000/1/12 13Os163/99

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Veröffentlicht am 12.01.2000
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Norm

FSG §13 Abs1
FSG §15 Abs3
StGB §228 Abs1

Rechtssatz

Die Vorlage eines unter Verwendung gefälschter Urkunden erhaltenen belgischen Führerscheins, um sich gemäß § 15 Abs 3 FSG einen österreichischen Führerschein ausstellen zu lassen, stellt keine Beurkundung der Echtheit oder Gültigkeit der belgischen Lenkberechtigung dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0112902

Dokumentnummer

JJR_20000112_OGH0002_0130OS00163_9900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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