Norm
ABGB §922Rechtssatz
Der Klient hatte ein Leistungsverweigerungsrecht wegen der Schlechterfüllung seines Rechtsanwalts. Nach Annahme der Leistungen des Rechtsanwalts stehen das Gewährleistungsrecht und das Schadenersatzrecht zur Verfügung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113157Dokumentnummer
JJR_20000120_OGH0002_0060OB00304_99W0000_003