Norm
DSt 1990 §1 Abs1 HRechtssatz
Die Verwendung der Formulierung "Schummelversuch der Anzeigegutachten" stellt eine Herabsetzung und Diffamierung der Sachbearbeiter der MA 59 dar, die über die Befugnis nach § 9 RAO hinausgeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113203Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008