Norm
ABGB §928Rechtssatz
Das Begehren des Erwerbers einer Liegenschaft auf Zahlung der vom Verkäufer entgegen seiner Depurierungspflicht nicht getilgten Verbindlichkeit an ihn selbst ist gegenüber dem Begehren, den Verkäufer zur Zahlung an den Gläubiger zu verpflichten, ein Minus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115371Dokumentnummer
JJR_20010529_OGH0002_0040OB00118_01H0000_002