RS OGH 2002/6/10 20R71/03w

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Veröffentlicht am 10.06.2002
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Norm

ABGB §180a Abs1

Rechtssatz

1.) Der bloße Wunsch, eine faktische Eltern-Kind Beziehung ohne Rücksichtnahme auf die Umstände des Einzelfalls durch Adoption zu verrechtlichen, begründet alleine kein gerechtfertigtes Anliegen iSd § 180a Abs. 1 ABGB.

2.) Eine bestehende familienähnliche Beziehung zwischen Wahlvater und ausländischem Wahlkind durch Adoption zu verstärken stellt kein gerechtfertigtes Anliegen dar, wenn das Wahlkind nicht beabsichtigt, in absehbarer Zeit ins Inland zu kommen und ohnedies bereits ein Schwägerschaftsverhältnis zum Wahlvater besteht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Erwachsenenadoption; gerechtfertigtes Anliegen; ausländisches Wahlkind; Schwägerschaft;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00309:2002:RES0000009

Dokumentnummer

JJR_20020610_LG00309_02000R00071_03W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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