Norm
ABGB §879 Abs3 ERechtssatz
Die Klausel in AGB "Ein Überweisungsauftrag, der vom Kunden im Wege der elektronischen Datenverarbeitung oder gleichgelagerter technischer Hilfsmittel erteilt wird und auch vom Kreditinstitut in diesem Weg zu bearbeiten ist, wird vom Kreditinstitut ausschließlich an Hand der darin genannten Bankleitzahl des Empfängerkreditinstituts und der genannten Kontonummer des Empfängers durchgeführt" verstößt gegen § 879 Abs 3 ABGB und ist daher unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117274Dokumentnummer
JJR_20021119_OGH0002_0040OB00179_02F0000_010