RS OGH 2002/11/28 15Os126/02, 13Os41/03, 15Os48/08k

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Veröffentlicht am 28.11.2002
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Norm

StPO §90l Abs3

Rechtssatz

Das Beschwerderecht (auch) des Staatsanwaltes nach § 90l Abs 3 erster Satz StPO hängt nicht vom Inhalt seiner Stellungnahme zu einem vom Gericht in Aussicht genommenen diversionellen Vorgehen ab.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117071

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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