RS OGH 2003/10/21 4Ob178/03k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.2003
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Norm

ABGB §914 ff IIIh
PatG 1970 §22a

Rechtssatz

Für Patente bestehen eigene Auslegungsregeln; die Rechtsprechung, wonach Patentanmeldungen und insbesondere die Patentansprüche darin Willenserklärungen sind, die nach den allgemeinen Grundsätzen über die Auslegung von Willenserklärungen auszulegen sind, geht auf die Rechtslage vor Inkrafttreten des § 22a PatG zurück.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118278

Im RIS seit

20.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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