Norm
BPGG §4 Abs1Rechtssatz
§ 4 Abs 1 BPGG schreibt ganz eindeutig vor, schreibt ganz eindeutig vor, dass zur Beurteilung des Vorliegens eines anspruchsbegründenden Pflegebedarfs eine Prognose vom Gewährungszeitpunkt (so ausdrücklich Greifeneder/Liebhart, Pflegegeld [2004] Rz 121), allenfalls vom Zeitpunkt der Antragstellung vorzunehmen ist, keinesfalls jedoch ein allenfalls vor diesem Zeitpunkt liegender Pflegebedarf im Wege einer retrospektiven Berücksichtigung diese Anspruchsvoraussetzung erfüllt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2005:RW0000671Im RIS seit
09.11.2011Zuletzt aktualisiert am
09.11.2011