RS OGH 2006/11/21 4Ob192/06y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.2006
beobachten
merken

Norm

ABGB §947

Rechtssatz

Bei der Prüfung, ob sich der Geschenknehmer nicht „in gleich dürftigen Umständen" befindet wie der die Schenkung nach § 947 ABGB widerrufende Geschenkgeber, ist als Belastungsgrenze mangels besonderer Bedürfnisse des Geschenknehmers der Ausgleichszulagenrichtsatz anzusehen, der auch sonst als Anhaltspunkt für die Ermittlung eines einfachen Lebensbedarfs herangezogen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121550

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten