Norm
ABGB §947Rechtssatz
Bei der Prüfung, ob sich der Geschenknehmer nicht „in gleich dürftigen Umständen" befindet wie der die Schenkung nach § 947 ABGB widerrufende Geschenkgeber, ist als Belastungsgrenze mangels besonderer Bedürfnisse des Geschenknehmers der Ausgleichszulagenrichtsatz anzusehen, der auch sonst als Anhaltspunkt für die Ermittlung eines einfachen Lebensbedarfs herangezogen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121550Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009