Norm
ABGB §267 Abs1Rechtssatz
Erbringt ein Rechtsanwalt als Sachwalter Leistungen, für die er seine besonderen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten nützt, und würde ein anderer Sachwalter hiefür einen entsprechend beruflich Qualifizierten heranziehen, gebührt dem Sachwalter ein Anspruch auf angemessenes Entgelt; maßgebend für die Angemessenheit des Entgelts eines Rechtsanwalts sind dabei die Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121612Im RIS seit
30.12.2006Zuletzt aktualisiert am
06.07.2012