Norm
ABGB §879 Abs3 ERechtssatz
Eine sechsmonatige Verfallsfrist für Guthaben aus abgelaufenen Wertkartenverträgen verstößt gegen § 879 Abs 3 ABGB, wenn der Kunde nicht kurz vor oder bei Vertragsablauf auf die Möglichkeit einer Rückforderung und den drohenden Verfall hingewiesen wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Restguthaben; gröblich benachteiligendEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122039Zuletzt aktualisiert am
24.11.2009