RS OGH 2007/3/20 4Ob227/06w

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Veröffentlicht am 20.03.2007
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Norm

ABGB §879 Abs3 E

Rechtssatz

Eine sechsmonatige Verfallsfrist für Guthaben aus abgelaufenen Wertkartenverträgen verstößt gegen § 879 Abs 3 ABGB, wenn der Kunde nicht kurz vor oder bei Vertragsablauf auf die Möglichkeit einer Rückforderung und den drohenden Verfall hingewiesen wird.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 227/06w
    Entscheidungstext OGH 20.03.2007 4 Ob 227/06w
    Beisatz: Klausel 7.4 der AGB eines Mobiltelefonnetzbetreibers. (T1); Veröff: SZ 2007/38

Schlagworte

Restguthaben; gröblich benachteiligend

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122039

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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