RS OGH 2007/3/30 16Ok3/07

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.2007
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Norm

KartG 2005 §35 Abs1 litc

Rechtssatz

Das Verfahren über die Festsetzung und Verhängung eines Zwangsgeldes gemäß § 35 KartG ist ein selbständiges Verfahren, das zweistufig ausgestaltet ist.

Der Beschluss, mit dem § 35 Abs 1 lit c KartG der Tagessatz eines Zwangsgelds bestimmt wird, ist mangels Beschwer des davon betroffenen Unternehmers nicht anfechtbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122094

Dokumentnummer

JJR_20070330_OGH0002_0160OK00003_0700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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