RS OGH 2007/12/4 AußStrG 2005 § 49

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Veröffentlicht am 04.12.2007
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Norm

AußStrG 2005 §49 Übs
AußStrG 2005 §49 Info

Rechtssatz

Übersicht der Entscheidungen zu § 49 AußStrG 2005

A Abs 1: Allgemeines über die Zulässigkeit von

              Neuerungen (siehe auch § 504 Abs 2 ZPO und § 5 ABGB)

B Abs 2: nova reperta

C Abs 3: nova producta

D Neuerungen in Verfahren, die außerhalb des AußStrG geregelt sind Informationen zu § 49 AußStrG 2005

Diese Übersichtskarte wurde ausgehend von der Übersichtskarte zu § 10 AußStrG (1854) (RS0061209) erstellt. Es kann daher vorkommen, dass zu einzelnen Punkten (derzeit) keine Rechtssätze existieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122712

Im RIS seit

03.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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