Norm
AußStrG 2005 §49 ÜbsRechtssatz
Übersicht der Entscheidungen zu § 49 AußStrG 2005
A Abs 1: Allgemeines über die Zulässigkeit von
Neuerungen (siehe auch § 504 Abs 2 ZPO und § 5 ABGB)
B Abs 2: nova reperta
C Abs 3: nova producta
D Neuerungen in Verfahren, die außerhalb des AußStrG geregelt sind Informationen zu § 49 AußStrG 2005
Diese Übersichtskarte wurde ausgehend von der Übersichtskarte zu § 10 AußStrG (1854) (RS0061209) erstellt. Es kann daher vorkommen, dass zu einzelnen Punkten (derzeit) keine Rechtssätze existieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122712Im RIS seit
03.01.2008Zuletzt aktualisiert am
31.05.2012