Norm
ABGB §1295 Ia2Rechtssatz
Wird durch unentgeltlich für den Geschädigten erbrachte Mehrleistungen Dritter (Gesellschafter oder Angehöriger) ein Verdienstausfall einer Personengesellschaft verhindert, so ist der verletzte Gesellschafter berechtigt, die Kosten einer fiktiven Ersatzkraft vom Schädiger zu fordern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123373Zuletzt aktualisiert am
10.07.2008