Norm
ABGB §1325 D2bRechtssatz
Die Beantwortung der Frage, ob nur fallweise notwendige, mit geringem Arbeits- und Zeitaufwand verbundene Hilfeleistungen anderer Haushalts- oder Familienangehöriger, wie sie in einem Mehrpersonenhaushalt auch sonst üblich sind (zB das Kosten oder das Nachwürzen von Speisen), schon eine tragfähige Grundlage für einen Ersatzanspruch der verletzten haushaltsführenden Ehefrau bilden kann, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und entzieht sich einer verallgemeinernden Aussage des Obersten Gerichtshofs.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123389Zuletzt aktualisiert am
10.07.2008