RS OGH 2008/8/7 6Ob157/08v

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Veröffentlicht am 07.08.2008
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Norm

UGB §247

Rechtssatz

Der Konsolidierungskreis erfasst neben dem Mutterunternehmen grundsätzlich sämtliche Tochterunternehmen weltweit. Die Aussagefähigkeit des Konzernabschlusses hängt entscheidend von der Beibehaltung des einmal festgelegten Konsolidierungskreises ab, weshalb nach herrschender Auffassung auch bei dessen Abgrenzung der Grundsatz der Stetigkeit zu beachten ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123947

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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