RS Vwgh 1988/2/10 87/01/0113

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Veröffentlicht am 10.02.1988
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §105;
ArbVG §36 Abs1;
ArbVG §36 Abs2;

Rechtssatz

Der Arbeitnehmerbegriff nach § 36 ArbVG erfasst österreichische Staatsbürger in gleicher Weise wie Ausländer, weil das Gesetz in dieser Richtung nicht unterscheidet. Auch die Bestimmungen über die Anfechtung von Kündigungen (§ 105 ArbVG) unterscheiden für die Voraussetzungen der Kündigungsanfechtung nicht zwischen österreichischen Staatsbürgern und Ausländern. Daraus folgt, dass Ausländer nach dem ArbVG den gleichen Kündigungsschutz genießen wie österreichische Staatsbürger.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987010113.X02

Im RIS seit

19.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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